Betreuung
Neben unserer anwaltlichen Tätigkeit sind wir auch als rechtliche Betreuerinnen tätig.
Eine rechtliche Betreuung kann erforderlich werden, wenn ein volljähriger Bürger aufgrund einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung oder einer psychischen Krankheit ganz oder teilweise nicht mehr in der Lage ist, seine Angelegenheiten selbst zu besorgen.
In Kürze werden wir Ihnen auf dieser Seite
- einen Überblick über das Betreuungsrecht geben,
- dessen wichtigste Aspekte und Begrifflichkeiten verständlich erklären und
- den Zusammenhang zu den verwandten Themen Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung herstellen.